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BUND

Aktualisiert: 
April 2005

 

KONTROVERS

 

 

 DER SCHAPENER BAHNHOF

 

vorher nachher

Auf Betreiben der Bürgerschaft Schapen wurde der im NSG liegende ehemalige Bahnhof Schapen saniert. Trotz grundsätzlicher Bedenken führten BUND und NABU langwierige Verhandlungen mit der Stadt Braunschweig über eine naturschutzverträgliche Nutzung des Gebäudes durch das Naturschutzzentrum Riddagshausen. Es wäre beispielsweise ein geeigneter Ort für die Präsentation der Ausstellung gewesen. Offenbar bestand jedoch nie ein ernsthaftes Interesse daran, die Naturschutzverbände dort einziehen zu lassen. Es gab immer neue Vertragsvarianten. Letztlich scheiterte ein für die Verbände akzeptabler unterschriftsreifer Vertrag am Widerstand der Bürgerschaft. 

Im Laufe des Jahres 2001 wurde umfassend renoviert und saniert. Leider fiel der Baum- und Strauchbestand rund um den Bahnhof der Maßnahme zum Opfer - auf Veranlassung der Naturschutzbehörden (!) und des Grünflächenamtes. Eine Aktion, die dem potentiellen Nutzer, einem Institut der Tierärztlichen Hochschule Hannover, auch nicht gefiel. Es gab schließlich keinen Grund, der eine solche Fällaktion in einem Naturschutzgebiet gerechtfertigt hätte.

Hat man möglicherweise von der Vorgabe der naturschutzverträglichen Nutzung des Gebäudes Abschied genommen? Will man den restlichen Baumbestand beseitigen, um einen freien Blick nach Schapen zu erlauben? Es muss einen Grund geben, warum der Schapener Bahnhof in der neuen Naturschutzgebietsverordnung aus dem Schutzgebiet herausgelöst wurde und nun ebenso wie das Fischerhaus und Schäfers Ruh zur Enklave geworden ist.

 

 

DAS WILDGEHEGE

 


Im Waldgebiet Buchhorst gibt es seit Jahrzehnten ein Wildgehege mit Rot- und Damwild, obwohl diese Arten im NSG natürlicherweise nicht frei leben.

Im Vorfeld nötiger Sanierungsmaßnahmen hat der BUND vorgeschlagen, das Gehege in den Braunschweiger "Westpark" zu verlegen. Dort wäre eine artgerechtere Haltung mit großen Wiesenflächen und Unterständen möglich gewesen. Leider hat die Stadt Braunschweig das Wildgatter im NSG belassen und seine Einzäunung total erneuert. Wenigstens das Rotwild ist in den Saupark Springe umgesiedelt worden.

Wildgehege sind Tiergefängnisse und in Naturschutzgebieten ökologisch unsinnig und nicht zeitgemäß.

 

 

DAS NSG ALS JAGDREVIER
 

Trotz Beteiligungszusage wurde im Mai 2002 ohne Mitwirken von BUND und NABU die Jagdverpachtung des NSG und EU - Vogelschutzgebietes Riddagshausen zwischen Stadt Braunschweig und Braunschweiger Jägerschaft traurige Tatsache.

So kann mit Zustimmung der Bezirksregierung Braunschweig die Bejagung von Stockenten, Höckerschwänen, Grau- und Kanadagänsen erlaubt werden. Können alle Jäger diese Vögel von geschützten Arten im Fluge unterscheiden? Federwild soll nur fliegend geschossen werden!

 

 

NEUE GEBIETSVERORDNUNG

 


Zum 18.12.2002 hat die Bezirksregierung Braunschweig / Obere Naturschutzbehörde eine Neue Verordnung über das Naturschutzgebiet "Riddagshausen" erlassen. Es sind einige Verbesserungen aber auch zahlreiche Verschlechterungen für das Schutzgebiet formuliert worden.

Negativer Gipfelpunkt ist die Erlaubnis, die Wasservögel am Kreuzteich zu füttern. In Zoologischen Gärten zum Wohle der Tiere verboten dürfen im Naturschutzgebiet und Europareservat Riddagshausen die wildlebenden Vögel mit Brot satt verwöhnt werden. So kann die unmögliche Situation entstehen, dass am Haupteingang des Gebietes die Vögel gemästet und im Kernbereich durch Abschuss dezimiert werden. Und das alles mit behördlicher Genehmigung!