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Aktualisiert: 
Februar 2006

 

FEHLENTWICKLUNGEN

 

 
Das Naturschutzgebiet Riddagshausen soll durch landschaftspflegerische Konzepte und Maßnahmen geschützt, gepflegt und entwickelt werden. Dies hat sich die Verwaltung der Stadt verstärkt zur Aufgabe gemacht.

So sind z.B. im laufenden Jahr 2004 folgende Maßnahmen - ohne Kenntnis der Umweltverbände - realisiert worden, deren naturschutzfachlicher Hintergrund in Frage zu stellen ist.

 

 

RUHEPLATZ BEI KÖNNECKENRODE
Zugunsten der rastenden und anzusiedelnden Großvögel (vor allem des Weißstorches) ist der Erlenbruchwald in Könneckenrode im Spätherbst 2003 großflächig gerodet worden.

 

    vorher                                                                    nachher


Im Spätfrühling 2004 ist im Bereich der Großvogelschneise ein Ruheplatz entstanden, bestehend aus einer ca. 6 qm großen Pflasterfläche, 2 Bänken, einem Tisch und einer Holzbarriere. Eine solche Einrichtung an dieser Stelle hält das Naturschutzzentrum für völlig deplaziert, wird sie doch das angedachte Ziel - Förderung der Großvögel - ganz sicher verhindern.
 

 

BIRKENENTFERNUNG IN KÖNNECKENRODE
Im Sommer 2004 wurden im Grünland hinter der großflächigen Erlenrodung zwei mehrstämmige abgestorbene Birken entfernt. Die Entfernung von wichtigem stehendem Totholz im Naturschutzgebiet, abgesehen vom Zeitpunkt der Abholzungsaktion, ist naturschutzfachlicher Unsinn. Nach Ansicht des verantwortlichen Umweltamtes neigen Birken nach dem Absterben schnell zu Ast- und Stammbruch. Im Fallbereich würden sich schnell Pionierpflanzen wie Brombeere, Erle usw. ansiedeln. Die Zielvorgabe der Pflegemaßnahmen - Offenhaltung des Grünlandes - wäre dann nicht mehr sichergestellt.

 

 

 

BANKETTVERBREITERUNG AN DER LINDENALLEE
Ein weiterer, für das Naturschutzzentrum nicht nachvollziehbarer Eingriff in das Naturschutzgebiet erfolgte im Frühjahr 2004. Entlang des nicht gepflasterten Teiles der Lindenallee wurde der Bankettstreifen am Bruchwaldgürtel verbreitert und mit Mineralgemisch befestigt. Dieser wird eifrig als Autoparkstreifen, während der Parkplatz an der Gaststätte verwaist. Das zuständige städtische Amt (FB 66) vertritt die Ansicht, die Bankette seien nicht verbreitert sondern innerhalb des Straßenkörpers saniert worden. Außerdem müsse sichergestellt sein, dass Oberflächenwasser aus dem Fahrbahnbereich ungehindert über die Bankette in die Straßenseitengräben abfließen kann. Der westliche Straßenseitengraben grenzt unmittelbar an den Bruchwaldgürtel der Kernzone des NSG Riddagshausen. Es ist keinesfalls anzustreben, dass über diesen Graben Oberflächenwasser in den entschlammten Schapenbruchteich gelangen kann.