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Planung
des Landkreises Wolfenbüttel |
BUND-Stellungnahme |
In der Gemarkung Cremlingen, werden 290 ha ehemaliger Standortübungsplatz
zum Landschaftsschutzgebiet erklärt.
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wir begrüßen es ausdrücklich, das o.g. Gebiet als LSG
auszuweisen.
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§ 3 Gebietscharakter:
Großflächiges Grünland, durchsetzt mit kleineren
Aufforstungsflächen, Hecken, Einzelbäumen, Gräben. Bisher extensive
Nutzung ohne Düngung. Wechselfeuchte Standorte, Pfeifengraswiesen mit
Massenbeständen von stark gefährdeten Pflanzen (Färberscharte,
Wiesen-Sielau, Filz-Segge und Nordisches Labkraut). Landesweit
bedeutsames Libellen- und Amphibienvorkommen. Naturnaher
Eichen-Hainbuchenwald.
Schutzzweck:
Erhalt von: extensieven Grünland, Wiesenvögel, offenes
Grünland, Nährstoffarmut der Böden, Quellbereichen, standorttypische
Flora und Fauna, Förderung v. Biotopvernetzung, Schaffung von
Pufferzonen, Erhalt von naturbezogener Erholung ohne besondere
Einrichtungen
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BUND-Exkursion
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§4 Verbotene Handlungen
Lärm, Zelten, Wohnwagen, Kfz-Fahren mit Ausnahme der Ausübung der Jagd
und Fischerei. Fahrradfahren und Reiten abseits der gekennzeichneten
Wege, Umwandlung der Nutzungsarten, Beschädigung von Waldrändern,
Hecken usw. mit Ausnahme der Pflege- u. Entwicklungsmaßnahmen,
Bodendecke abzubrennen, Einbringen von Klärschlamm u. ä., Neuanlage
von Baumschulen, Wildwachsende Pflanzen zu entnehmen oder zu
beschädigen, Beeinträchtigung von Gewässern, Gräben und
Feuchtflächen, Starten und Landen von Hängegleitern und Flugmodellen
sowie das Überfliegen
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§5 Erlaubnisvorbehalte
folgende Maßnahmen bedürfen der vorherigen Erlaubnis:
Neu- u. Ausbau von Wegen, Verlegung von Kabeln u. ä., Aufstellung von
Schildern, Wasserwirtschaftl. Maßnahmen, Nutzungsänderung
fischereilich genutzter Teiche, Gräben, Gewässer usw. zu verändern
oder neu anzulegen. Verboten ist das Kalken von Waldbereichen.
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§ 6 Zulässige Maßnahmen
a) alte Rechtsansprüche
b) ordentliche Gewässerunterhaltung, Feldrändern, usw.
c) ordnungsgemäße landwirtschaftliche Nutzung
d) ordnungsgemäße Fischerei und Jagd
e) angeordnete Pflege- u. Entwicklungsmaßnahmen
f) Pflegemaßnahmen an Kulturdenkmalen
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