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Kreisgruppe |
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Planung des Landkreises Wolfenbüttel |
BUND-Stellungnahme |
In den Gemarkungen Kl. Schöppenstedt, Cremlingen, Obersickte, Niedersickte und Hötzum werden 625 ha ehemaliger Standortübungsplatz zum Landschaftsschutzgebiet erklärt. |
wir begrüßen es ausdrücklich, das o.g. Gebiet als LSG
auszuweisen. Zum Verordnungsentwurf haben wir folgende Anmerkungen:
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§ 3 Schutzzweck
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§4 Verbotene Handlungen
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Uns
ist nicht bekannt, dass im geplanten Schutzgebiet eine Angelsport- oder
Fischereinutzung stattfindet, sodass eine derartige Ausnahme nicht
ausgeschrieben werden muss.
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§5 Erlaubnisvorbehalte
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Grundsätzlich lehnen wir jegliche Form von Angelsport oder
fischereilicher Nutzung der Gewässer im geplanten Schutzgebiet ab. In
Anbetracht der herausragenden Bedeutung aller Kleingewässer im Bereich
Herzogsberge für die hier nachgewiesenen Amphibienarten mit der FFH-Art
Triturus cristatus (Kammmolch) würde insbesondere die fischereiliche
Nutzung einen massiven Eingriff bedeuten. Insofern lehnen wir einen
Erlaubnisvorbehalt für eine derartige Nutzung entschieden ab. Darüber
hinaus müssen Art und evtl. zeitlicher Umfang möglicher Nutzungsänderungen
aufgelistet werden.
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§ 6 Zulässige Maßnahmen
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Die quelligen Abflüsse in den Herzogsbergen sollten grundsätzlich
von Unterhaltungsmaßnahmen verschont bleiben. Für die Gewährleistung
einer ordnungsgemäßen Land- oder Forstwirtschaft sind sie hier nicht
erforderlich. Langfristig sollten diese sehr interessanten Strukturen
sich selbst überlassen bzw. die Quellbereiche selbst in einen
naturnahen Zustand versetzt werden.
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